AGB


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle, auch künftige Geschäfte jeder Art. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

2. Angebot und Vertragsschluss Angebote und Kostenvoranschläge sind stets freibleibend. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen und Angebotsunterlagen vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird. Aufträge werden mit unserer schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Rechnung), deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang maßgebend ist, rechtsverbindlich. Nebenabreden und mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ein berechtigter Widerspruch muss uns binnen Wochenfrist nach Eingang unserer Bestätigung, spätestens jedoch 3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin, schriftlich vorliegen. Dessen Anerkennung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Abbildungen, Farben, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bestätigt.

3. Preise
Alle Preise sind in Euro sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung genannt wird. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich jeweils bei Fakturierung gültiger Umsatzsteuer. Erhöhungen der Listenpreise, unserer Einkaufspreise sowie unserer sonstigen Material- und Lohnkosten berechtigen zur entsprechenden Preisanpassung durch uns. Lieferungen erfolgen unfrei, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung sofort nach Eingang ohne Abzug in der fakturierten Währung fällig. Ab Fälligkeit werden uns entstehende Bankzinsen, mindestens 14% p.a. erstattet. Alle Zahlungen werden ungeachtet einer anderen Bestimmung gem. § 366, § 367 (2) BGB zunächst auf Zinsen und Kosten, und danach auf unsere älteste Forderung angerechnet. Ein Zurückbehaltungs- bzw. ein Aufrechnungsrecht mit von uns nicht schriftlich anerkannten Gegenansprüchen besteht nicht. Bei Zahlungsverzug können wir für künftige Lieferungen Vorkasse verlangen und gewährte Zahlungsziele, auch bei Wechsel- und Scheckhingabe, widerrufen. Für jede schriftliche Mahnung wird uns ein Kostenbeitrag von 10,- Euro erstattet. Wir behalten uns vor, tatsächlich entstandene höhere Kosten in Rechnung zu stellen. Schecks und Wechsel können wir ohne Annahmeverpflichtung nur erfüllungshalber annehmen; sämtliche Diskont- und Einziehungskosten werden uns erstattet. Für rechtzeitige Vorlage, Protest, Benachrichtigungen und Zurückleitung übernehmen wir keine Haftung.

5. Lieferung und Abnahme
Vereinbarte Liefer- und Installationstermine sind mit Ausnahme von ausdrücklich vereinbarten "Fix-Terminen" unverbindlich. Feuer, Streiks sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Werden die genannten Termine um mehr als 6 Wochen überschritten, verpflichten Sie sich, uns eine schriftliche Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu setzen. Erfolgt unsere Lieferung innerhalb dieser Frist nicht, können beide Vertragsparteien schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bestehen nicht. Alle Lieferungen und Warenrücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr unserer Kunden. Transportschäden berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Rücksendungen müssen von uns nur angenommen werden, wenn wir deren Annahme schriftlich angekündigt haben. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Einstellung weiterer Lieferungen und Leistungen berechtigt. Unsere Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich nach Eingang bzw. Bereitstellung abzunehmen. Ein unterzeichneter Lieferschein gilt als Abnahme. Wird die Abnahme verweigert, können wir nach einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir behalten uns vor, 15% des Nettorechnungsbetrages zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Schadensnachweis (sofern uns kein geringerer Schaden nachgewiesen wird) oder den uns tatsächlich entstandenen Nichterfüllungsschaden geltend zu machen.

6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben unser Eigentum bis der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere aus einem etwaigen Konkurrentsaldo, bezahlt hat. Hierfür ist ein Besitzmittlungsverhältnis für jede Lieferung mit Ihnen begründet. Unser Eigentum ist durch Sie auf Ihre Kosten gegen jegliche Einwirkung zu sichern und, soweit möglich, zu versichern. Verpfändung und Sicherungsübereignung ist unzulässig. Ausgebrachte Pfändungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Solange wir noch fällige Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen haben, sind Veräußerungen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zulässig. Die Ihnen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware - im Falle der Vernichtung oder Beschädigung aus einem Versicherungsvertrag - oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen treten Sie hiermit bereits jetzt sicherungshalber in Höhe unserer Forderungen an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir bereits jetzt an. Wir werden auf Anforderung die erlangte Sicherheit insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 50% übersteigt. Bei Zahlungsverzug können wir jederzeit die Herausgabe der von uns gelieferten und nicht bezahlten Waren als Sicherungsgut für die offenen Kaufpreisforderungen verlangen. Insoweit haben Sie kein Recht zum Besitz, Wir sind zur freihändigen Verwertung zu marktüblichen Preisen berechtigt. Jede Be- oder Verarbeitung unserer Vorbehaltswaren erfolgt für uns.

7. Gewährleistung
Unsere Gewährleistung - ausschließlich eventuell ausdrücklich schriftlich zugesicherter Eigenschaften - ist beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung, wenn wir trotz zweimaliger schriftlicher Fristsetzung von jeweils einem Monat nicht ordnungsgemäß nachgebessert oder Ersatz geliefert haben. Danach ist unserer Kunde zum Rücktritt und zur Minderung berechtigt, nicht jedoch zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeder Art. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Verbrauchsmaterial und Verschleißteile wie Farbbänder, Gummiwalzen, Zugbänder, Tonerkassetten usw., sowie auf einzeln erworbene Halbleiterschaltkreise. Für Fremderzeugnisse haften wir nicht, treten jedoch die Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten an unsere Kunden ab. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn unsere Kunden oder Dritte Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an unseren Lieferungen und/oder Leistungen vorgenommen haben oder diese unsachgemäß behandelt oder übermäßig beansprucht wurden. Der Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder unzureichender Wartung. Unsere Gewährleistung auf Lieferungen und Leistungen ist beschränkt auf die gesetzlichen Gewährleistungsfristen vom Übergabetag an, ungeachtet von Verhandlungen über die Gewährleistung und von Nachbesserungsversuchen.

8. Haftung
Für Mangelfolgeschäden und/oder mittelbare Schäden haften wir nicht. Ihre Ersatzansprüche sind für den Fall leichter Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die o.g. Schadensrisiken sollten von Ihnen versichert werden.